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22.12.2009

Wachstumsbeschleunigungsgesetz passiert Bundesrat

Auch der Bundesrat hat numehr dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt.

Dies führt zu einer Änderung des Erbschaftsteuergesetzes.

Gegenwärtig werden Erwerbe innerhalb der Steuerklasse II nach Abzug des allgemeinen Freibetrages von 20.000 € mit 30%, ab 6 Millionen € mit 50%, besteuert. Es gibt praktisch keinen Unterschied mehr zwischen der Steuerklasse II und III. Für Angehörige der Steuerklasse II (insbesondere Geschwister und Neffen) werden nunmehr niedrigere Steuersätze als für die Personen in Steuerklasse III gelten. Im Rahmen der Steuerklasse II werden Progressionssätze von 15% bis 43% eingeführt werden, wobei quasi die alten bereinigten Tarifstufen und die alten Steuersätze zuzüglich 3% zur Anwendung kommen.



Erstellt von: Stephan Konrad - Fachanwalt für Erbrecht, Bielefeld

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