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21.6.2010

Geplante erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder nimmt Formen an

Die Bundesregierung will nach der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29.5.2009 die nichtehelichen Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden. den ehelichen gleichstellen. Bisher galt diese Gleichstellung nur für solche nichtehelichen Kinder, die nach diesem Datum geboren wurden. Nach dem geplanten Gesetz, das rückwirkend zum 29.5.2009 in Kraft treten soll, sind davon allerdings nur Erbfälle erfasst, die nach diesem Datum entstanden sind. Dies sei ein «guter Mittelweg zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen der bisherigen Erben und den berechtigten Interessen der nichtehelichen Kinder», meint die Justizministerin.



Erstellt von: Hans-Oskar Jülicher

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