nach oben
13.6.2012

Sterbehilfe ohne Patientenverfügung - 3 Jahre Haft

Das Landgericht Braunschweig verurteilte gestern einen 26-jährigen zu 3 Jahren Gefängnis. Er hatte seine seit Jahren in einem Heim im Wachkoma liegende Mutter mit einem Handtuch erstickt. Auf diese Weise wollte er sie – wie er sagte - von ihrem Leiden erlösen. Er sei sicher gewesen sei, dass seine Mutter so nicht weiterleben wollte.

Als seine Mutter 7 Jahre im Koma gelegen hatte ohne jegliche Aussicht auf Besserung hatte der Mann das Heim gebeten, die künstliche Ernährung abzustellen. Das Heim hatte das kategorisch abgelehnt. Eine Patientenverfügung hatte die Mutter nicht gemacht, so dass  das Heim mit gutem Recht eine Beendigung der künstlichen Ernährung verweigerte. Statt nun den legalen Weg zu gehen und einen Antrag auf Beendigung der künstlichen Ernährung bei Gericht zu stellen, nahm er das Schicksal seiner Mutter selbst in die Hand.

Das Gericht machte ihm zum Vorwurf, dass er diesen legalen Weg zum Amtsgericht nicht wählte, sondern selber über das Leben seiner Mutter entschied. Spätestens seit der Auseinandersetzung mit der Heimleitung  kannte der Mann diesen Weg. Dieser Weg sei zwar nicht einfach und könne relativ lange dauern. Auch sei das Verhalten des Mannes aus menschlicher und moralischer Sicht sehr verständlich und nachvollziehbar. Ein Einzelner könne sich in unserem Rechtssystem aber nicht selber zum Richter über Leben und Tod eines anderen Menschen  machen. Hier gehe der Schutz des Lebens vor. Anders wäre in diesem Bereich eine Grenze nicht zu ziehen und der Tötung aus Mitleid Tür und Tor geöffnet..

Hätte eine Patientenverfügung vorgelegen, wäre die Entscheidung des Gerichts sicher günstiger für den Mann ausgegangen. Diese Thematik wird bei den heutigen medizinischen Möglichkeiten weiter für Diskussionsstoff sorgen. Daher sollte nach unserer Auffassung die Aufklärung über die Möglichkeit einer Patientenverfügung forciert werden. So würden solche Situationen wie in diesem Fall vermieden. Auch und gerade schon in jungen Jahren kann durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung eine für den Patienten ausweglose Situation entstehen, für die man Vorsorge treffen sollte.

Siehe auch den Artikel zu Prinz Friso aus den Niederlanden, zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zur Sterbehilfe und zu Timo Konietzka   



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie