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6.12.2012

Keine wirksame Ergänzung eines Testamentes ohne Unterschrift

Änderungen oder Ergänzungen eines bestehenden formwirksamen Testaments, die sich auf einem besonderen Blatt befinden, bedürfen einer erneuten Unterzeichnung durch den Erblasser bzw. die Erblasserin. Das OLG Hamm entschied am 19.09.2012, dass ein mit "Zusatzvermächtnis" überschriebenes Schriftstück keine formwirksame Ergänzung oder Änderung eines notariellen Testamentes darstellt, wenn die erforderliche Unterschrift fehlt.
 


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