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19.2.2013

Bei der Erbfolge nichtehelicher Kinder und deren Kindern ist immer der konkrete Erbfall entscheidend.

Am 05.07. 2010 verstarb die Erblasserin. Als nächstem Angehörigen wurde ein Erbschein zugunsten des Sohnes ihrer Halbschwester erteilt. Diese war uneheliche Tochter des Vaters der Erblasserin, 1936 geboren und 2005 verstorben.

Der Vater der Erblasserin war bereits 1950 verstorben.

Ein Verwandter 4. Ordnung beantragte Einziehung des Erbscheins und legte dann gegen den ablehnenden Beschluss Beschwerde ein. Argument war unter anderem, dass die Halbschwester und Mutter des Erben bereits 2005 vor Änderung des zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder verstorben war.

Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde zurück. Als Begründung wurde ausgeführt, dass durch das zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder für Erbfälle nach dem 29.05.2009 nichteheliche Kinder den ehelichen grundsätzlich gleichgestellt sind. Hier folgte der Gesetzgeber einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.  Dies gilt nunmehr auch für Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren sind.

Ausdrücklich stellt das Gesetz auf den Zeitpunkt des konkreten Erbfalles ab.

Im vorliegenden Fall war die Erblasserin nach dem 29.05.2009 verstorben. Also musste auch für ihr Erbe ihre nicht eheliche Halbschwester berücksichtigt werden und damit auch deren Sohn.

Die Rückwirkung des Gesetzes hat der Gesetzgeber ausdrücklich als zulässig angesehen und die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als den Zeitpunkt hervorgehoben, ab dem jeder damit rechnen musste, dass sich die Rechtslage ändert und die Gerichte die alte Fassung des Gesetzes, nicht mehr anwenden würden, nach der die Regelung für vor dem 01.07.1949 geborene nichteheliche Kinder nicht galt.

Festzuhalten bleibt daher, dass weder der Todeszeitpunkt des Vaters des nichtehelichen Kindes noch dessen Geburtsjahr oder Todeszeitpunkt für die Beurteilung der Sache von Belang war. Nur der konkrete Erbfall - hier 2010 - war entscheidend.

 

 



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