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22.09.2014
Schlusserbe-Ersatzerbe-gemeinschaftliches Testament

Schlusserbe ist regelmäßig kein Ersatzerbe

Der Erblasser hatte mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Darin hatten die Eheleute sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Als Schlusserben hatten sie zu gleichen Teilen die Tochter des Ehemannes aus erster Ehe und den Neffen der Frau bestimmt.

 

Nach dem Tod des Ehemannes schlug seine Frau die Erbschaft aus. Die Tochter beantragte einen Erbschein als Alleinerbin. Der Neffe trat dem entgegen mit der Begründung, er sei aufgrund des Testamentes hälftiger Miterbe geworden.

 

Sowohl das Amtsgericht Bocholt als auch das Oberlandesgericht Hamm gaben der Tochter Recht. Da die Ehefrau die Erbschaft ausgeschlagen hat,  hat sie kein gesetzliches Erbrecht. Die im Testament geregelte Schlusserbenregelung gilt im vorliegenden Fall nicht, da diese Regelung nur dann geltend soll, nach dem die Eheleute sich gegenseitig beerbt haben und der zweite Todesfall eingetreten ist.

 

Eine ausdrückliche Ersatzerbeneinsetzung enthält das Testament nicht. Das Testament kann auch nicht dahin ausgelegt werden, dass die Tochter des Mannes und der Neffe der Frau Ersatzerben werden sollen.  Denn Zweck des Testamentes war es, dass das Vermögen zuerst dem überlebenden Ehegatten zugutekommt und nach dem Tod des überlebenden Ehegatten den beiden Verwandten zu gleichen Teilen zugutekommt.

Unausgesprochenen ist bei einem solchen Ehegattentestament zu unterstellen, dass die Ehegatten davon ausgegangen sind, dass der überlebende Ehegatte die Erbschaft annimmt. Wenn jedoch der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt,  erlischt die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testamentes und der überlebende Ehegatte kann neu verfügen. Regelmäßig kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Erblasser den Willen gehabt hat, dass die Schlusserben für das gemeinsame Vermögen auch die Ersatzerben für nur sein Vermögen sind. OLG Hamm, Beschluss vom 14.3.2014

Empfehlung: Jedes Testament sollte eine Ersatzerbenregelung enthalten.



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