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31.10.2016
Das Zentrale Vorsorgeregister

Kann ich eine Vorsorgevollmacht nur registrieren oder auch verwahren lassen?

Anders als ein Testament, kann eine Vorsorgevollmacht nicht bei einer amtlichen Stelle aufbewahrt werden, damit sie im Betreuungsfall vom Bevollmächtigten dort angefordert werden kann.  Es ist lediglich die Registrierung der Vollmacht beim zentralen Vorsorgeregister möglich. Die Registrierung ist schon deshalb sinnvoll, da im Zweifel ein Betreuungsrichter immer zunächst im Vorsorgeregister nach einer Registrierung fragen wird.  Ist dort ein Eintrag vorhanden, kann der dort hinterlegte Bevollmächtigte direkt kontaktiert und ein Betreuungsverfahren vermieden werden.

Die Registrierung erfolgt beim zentralen Vorsorgeregister und kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen:

Fragen zur Registrierung:

Wie hoch sind die Kosten?

Die Registrierung löst, ja nach Art und Weise der Registrierung, unterschiedlich hohe Kosten aus. Die Bundesnotarkammer erhebt für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister je der Art und Weise, wie die Meldung zum Register (Internet oder Post) und die Abrechnung erfolgt unterschiedlich hohe Gebühren. Auch die Zahl der gemeldeten Bevollmächtigten ist für die Höhe der Gebühr von Bedeutung.

Die Gebühr für Internet-Meldungen durch Privatpersonen beträgt 13,00 €. Wenn keine Lastschrift erteilt wird, betragen die Kosten 15,50 €. Wird mehr als ein Bevollmächtigter registriert, fallen für jeden weiteren Bevollmächtigten zusätzlich 2,50 € an. Bei postalischen Anmeldungen durch erhöhen sich die Gebühren um 3,00 €. Der Zuschlag für jeden weiteren Bevollmächtigten erhöht sich um 0,50 € auf 3,00 €.

Fällt die Gebühr mehrfach an?

Nein, die Registrierungsgebühr  fällt nur einmal im Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr). Sie deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeurkunde (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) und umfasst auch die Kosten der Auskunft an die Betreuungsgerichte.

Kann ich die Registrierung selber veranlassen?

Ja, auch Privatpersonen können sich direkt an das zentrale Vorsorgeregister wenden.

Tipp vom Fachanwalt für Erbrecht Armin Abele aus Reutlingen:

Die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht kann kostengünstig, nämlich für nur 10,00 €, bei der Betreuungsbehörde vorgenommen werden. Mit einer so beglaubigten Vollmacht können Grundstücks- und Bankgeschäfte vorgenommen werden!



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