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Öffentliche Zustellung

Wenn ein Schriftstück einer Person nicht zugestellt werden kann, weil zum Beispiel der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird das entsprechende Schriftstück an der Gerichtstafel ausgehängt. Über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung entscheidet das Gericht. Die Zustellung kann auch durch Einstellung in ein elektronisches Informationssystem, das im Gericht öffentlich zugänglich ist erfolgen. Nach Ablauf einer bestimmten Frist gilt das Schriftstück als zugestellt.

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