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Öffentliche Zustellung

Wenn ein Schriftstück einer Person nicht zugestellt werden kann, weil zum Beispiel der Aufenthaltsort unbekannt ist, wird das entsprechende Schriftstück an der Gerichtstafel ausgehängt. Nach Ablauf einer bestimmten Frist gilt das Schriftstück als zugestellt.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Öffentliche Zustellung"

23.11.2005

Widerruf einer wechselbezüglichen Erbeinsetzung zu Lebzeiten beider Ehegatten

Zu Lebzeiten beider Ehegatten ist der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments jederzeit und ohne Angabe und Vorliegen von Gründen möglich. Wechselbezügliche Verfügungen können aber gem ...
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