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Belege
Soweit das Gesetz Auskunftsrechte und -pflichten (z.B. des
Erben gegen einen
Erbschaftsbesitzer § 2027 BGB, des Nach- gegen den Vorerben, des Pflichtteilsberechtigten gegen den
Erben § 2314 BGB) festgelegt hat, ist eine Auskunftserteilung mit den erforderlichen
Belege zu untermauern.
Erbrecht Aktuell zum Begriff "Belege"
30.4.2013
Vielfach wird empfohlen, Vollmachten zu erteilen, die nach dem Tode weitergelten sollen. Dies kann z.B. die teure Beschaffung von Erbnachweisen ersparen. Dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann ...
→ [ mehr ]3.1.2013
Haften die gleichzeitig Beschenkten im Rahmen des § 2329 BGB als Gesamtschuldner oder nur quotenmäßig entsprechend dem Wert der Geschenke?
Bisher nicht obergerichtlich entsc ...
→ [ mehr ]24.10.2012
Das Landgericht Potsdam hat am 24.08.2012 unter dem Aktenzeichen 8 O 63/11 entschieden, dass einer Vorsorge- und Generalvollmacht kein Auftragsverhältnis zugrunde ...
→ [ mehr ]
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