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Berliner Testament

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und für den zweiten Erbfall einen Dritten zum Erben bestimmen. Nach dem Tod eines der beiden Ehegatten fällt der beiderseitige Nachlass dem überlebenden Ehegatten zu, nach dessen Tod geht der Nachlass an den eingesetzen Dritten (Nacherben oder Schlusserben) über.

 Ausführliche Informationen zum Berliner Testament

Häufig handelt es sich bei den auf den zweiten Erbfall eingesetzen Erben um die gemeinsame Kinder und/oder um die Stiefkinder. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass die Erbmassen der Ehegatten getrennt (überlebender Ehegatte als Vorerbe und der Dritte als Nacherbe=Trennungsprinzip) oder als eine gemeinsame Vermögensmasse (überlebender Ehegatte als Vollerbe und der Dritte als Schlusserbe=Einheitsprinzip) behandelt werden. Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann durch das Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden. Dem kann zu Lebzeiten der Eltern durch Pflichtteilsverzicht in Form entsprechender Verträge mit den Berechtigten vorgebeugt werden. Eingeforderte Pflichtteile des Erstverstorbenen müssen in Geldform abgegolten werden und bedeuten demnach häufig für die überlebenden Ehegatten eine erhebliche finanzielle Belastung.

 

Die Vorteile und Risiken des Berliner Testaments

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