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Nachlassgericht

Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es - Testamente in die amtliche Verwahrung zu nehmen (Hinterlegung) - ein Testament nach dem Eintritt des Erbfalls zu eröffnen - auf Antrag den Erben einen Erbschein zu erteilen - unrichtige Erbscheine wieder einzuziehen - die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft entgegenzunehmen - falls erforderlich Nachlass-Sicherung (z.B. durch Nachlasspflegschaft) - Testamentsvollstreckerzeugnisse auszustellen - unfähige Testamentsvollstrecker zu entlassen. Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es aber nicht, den Nachlass zu teilen, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen, Streit unter den Erben zu schlichten.  Als Nachlassgerichte fungieren in ganz Deutschland die Amtsgerichte. Nur Baden-Württemberg hat die Besonderheit, dass dort die Amtsnotariate zugleich Nachlassgerichte sind.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Nachlassgericht"

16.1.2012

Einführung des Testamentsregisters

Immer mehr Menschen machen von ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine Erbfolge nicht passt. Wer ein Testament errichtet hat, möchte sich aber auch darauf verlassen k&ou ...
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22.12.2011

Anfechtung eines Testaments und Gutachten

Ein Sachverständigengutachten, das die Unechtheit eines Testaments beweisen soll, muss nachvollziehbar sein, Vergleichsmaterial berücksichtigen und von einem qualifizie ...
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24.11.2011

Erbrecht trotz Scheidungsantrag

Äußert sich der spätere Erblasser zum Scheidungsantrag seiner Ehefrau im Scheidungsverfahren nicht, bleibt die Ehefrau nach dessen Tod während des Scheidungsverfahrens Erbin. ...
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