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Rechtsquellen im Erbrecht

Die meisten erbrechtlich relevanten Vorschriften finden sich im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mithin in den §§ 1922 - 2385 BGB

Aber auch im Familienrecht sind zahlreiche Normen verankert, die auf erbrechtliche Sachverhalte anzuwenden sind.

Die Schnittstelle des Deutschen zum Internationalen Erbrecht ist im EGBGB geregelt.

Wichtig sind auch das Handelsgesetzbuch, sofern Unternehmen oder Beteiligungen daran zum Nachlass zählen, Anerbenrechte nach der Höfeordnung für landwirtschaftliche Betriebe, die Verfahrensgesetze zur gerichtlichen Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche (v. a. ZPO, FamFG), sowie das besonders wichtige Erbschaftsteuergesetz.

Praxistipp Rechtsquellen im Erbrecht:

Für den juristischen Laien ist die Vielzahl der Gesetze und Verordnungen, die bei einer Auseinandersetzung im Erbrecht zu berücksichtigen sind nicht zu überblicken. Sachverhalte, die sehr einfach erscheinen und zu einer bestimmten gesetzlichen Regelung zu passen scheinen müssen nicht unbedingt so einfach zu beurteilen sein wie es auf den 1. Blick erscheint.
Es empfiehlt sich auch bei scheinbar einfachen Fragen den Rat eines Fachmannes hinzuzuziehen.

 

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