Auf Einladung der DEBEKA referiert FAErbR Roth im Rahmen einer Vortragsreihe zu allgemeinen Themen der Nachfolgeplanung.
Als dritter Themenkomplex wird das Thema : "Immobilienübergabe zu Lebzeiten" besprochen.
Die dazu notwendigen Voraussetzungen, Inhalte und Fallstricke dieser auch als "vorweggenommene Erbfolge" bezeichneten Übergabe bespricht RA Roth an Hand von zahlreichen, leicht verständlichen Beispielen.
Auch die Fehler, die bei diesen Verträgen gemacht werden können, werden ebenso aufgezeigt, wie die damit zusammenhängende Gefahr, dass die übertragene Immobilie beim Übernehmer "verschwindet".
Ebenso spricht der Referent die Auswirkungen eines vorbehaltenen Nießbrauchs oder Wohnungsrechts des Übergebers an.