Anfang des Jahres 2009 ist die Erbschaftssteuerreform in Kraft getreten. Welche Neuerungen brachte diese Reform und welche Auswirkungen auf die Gestaltung der Nachfolgeplanung ergeben sich hieraus?
Zum 1.1.2010 trat nunmehr die Erbrechtsreform in Kraft, die sich im wesentlichen auf das Pflichtteilsrecht und das Verjährungsrecht bezieht. Die Änderungen im Pflichtteilsrecht und Verjährungsrecht bei erbrechtlichen Ansprüchen werden durch den Referenten dargestellt. Es werden ferner Tipps für die Testamentsgestaltung und die sinnvolle Gestaltung bei vorweggenommener Erbfolge gegeben. Referent: RA und FA Erbrecht Florian Enzensberger, Weilheim/Garmisch Partenkirchen.