Notfallvorsorge:
FAErbR Roth referiert über die gesetzlichen Neuerungen der Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht für den VdK.
Beide Verfügungen sind für den Fall, dass ein Unglück, eine Krankheit oder ein sonstiger Notfall eintritt, notwendig. Andernfalls bestellt das Gericht einen (oft familienfremden) Betreuer.
In anschaulichen Beispielen werden Inhalt, Form und Voraussetzungen der beiden Vorsorgeverfügungen erläutert. Anschauliche Beispiele zeigen, wie wichtig diese beiden Vorsorgemaßnahmen sind.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich