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Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg - Hans-Oskar Jülicher

Hans-Oskar Jülicher

Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker in Heinsberg

Hans-Oskar Jülicher
Ostpromenade 1
52525 Heinsberg

0 24 52 ... Nr. anzeigen
office@anwalt-heinsberg.de
https://www.anwalt-heinsberg.de

Wenn Sie in Heinsberg einen Fachanwalt für Erbrecht suchen, ist Hans-Oskar Jülicher Ihr Ansprechpartner. Er überzeugt nicht nur, weil er zu den ersten zertifizierten Erbrechtsspezialisten in Deutschland gehört und von Focus seit 2013 als Top-Anwalt für Erbrecht gelistet wird. In erster Linie bietet er Ihnen ein umfassendes, breit ausgelegtes Praxiswissen in den Bereichen Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht sowie Pflichtteilsrecht. Suchen Sie Rat zu Fragen der Testamentsgestaltung, brauchen Unterstützung zur Klärung von Pflichtteilsansprüchen, zur Schenkungssteuer oder vorweggenommener Erbfolge? Dann sollten Sie Kontakt zur Kanzlei Jülicher aufnehmen. Der Fachanwalt für Erbrecht bietet Ihnen zudem familienrechtlichen Rat und Unterstützung und ist auch bei heiklen Fragen zur außergerichtlichen Streitbeilegung befähigt.

Vita
  • Nach Studium in Freiburg und Bonn 1983 Eintritt in die väterliche Anwaltskanzlei in Heinsberg
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • von der DVEV zertifizierter Testamentsvollstrecker
  • einer der ersten 18 von der DVEV zertifizierten Spezialisten für Erbrecht in Deutschland
  • Absolvent des 4-tägigen Zertifikatskurses Nachlasspflege des Weinsberger Forums (Note "Sehr gut")
  • einer der Topanwälte für Erbrecht in Deutschland (Focus seit 2013, Wirtschaftswoche )
Tätigkeiten
  • Anwaltliche Tätigkeit ausschließlich im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
  • Referent zu verschiedenen erbrechtlichen Themen vor Laien und Fachpublikum
  • Autor "Praxishilfen Erbrecht" 1. Auflage 2014 (C.H.Beck-Verlag)
  • Autor "Deutscher Erbrechtskommentar" 2. Auflage  2010 (Carl-Heymanns--Verlag) §§ 1967 - 2017)
  • Autor "Erbengemeinschaft - Erbenhaftung - Nachlassverwaltung" (Berliner Wissenschaftsverlag)
  • Autor "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" (Deubner-Verlag)
  • Mitarbeit am Beck-Rechtsberater "Immobilien schenken und vererben - Ein Ratgeber für Eigentümer und ihre Erben", 2. Auflage 2009, dtv-Verlag Nr. 50644
  • FPR - Familie, Partnerschaft, Recht (Beck-Verlag) 2006, 148 "Erbfall und Sozialhilferegress"
  • NJW-Spezial 2004, 253 "Die Ausschlussfrist beim Pflichtteilsergänzungsanspruch"
  • NJW-Spezial 2005, 109 "Erbfall und Sozialhilferegress"
  • NJW-Spezial 2007, 157 f. "Reduzierung des Pflichtteilsrisikos mittels letztwilliger Verfügung"
  • NJW-Spezial 2007, 567 f. "Selbstanfechtung zur Beseitigung der Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge"
  • NJW-Spezial 2008, 647 f. "Der Pflichtteil des Ehegatten"
  • NJW-Spezial 2013, 167 "Mitbesitz in der Erbengemeinschaft"
  • ErbR 2014, 249 "Sonderzuständigkeiten für Erbrecht bei den Gerichten"
  • ErbR 2015, 589 "Juristendeutsch - muss das sein?"
  • ErbR 2017, 1 "Die öffentlilche Beglaubigung nach § 29 GBO durch die Betreuungsbehörde"
Aktivitäten
  • Dozent an der Hagen Law School
  • Mitglied des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten e.V.
  • Regionalbeauftragter  der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins für den OLG-Bezirk Köln
  • Begründer der Heinsberger Erbrechtstage (Informationsveranstaltung für Laien zum Thema Erbrecht)
  • Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Köln
  • als Vertrauensanwalt der Heinsberger Rechtsanwälte Vorstandsmitglied im Aachener Anwaltsverein
  • Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln, Vorsitzender der IV. Kammer
Impressum

Dienstanbieter iSd § 6 Nr. 1 Teledienstgesetz (TDG)

Hans-Oskar Jülicher
Ostpromenade 1
52525 Heinsberg

 

Angaben zur Aufsicht iSd § 6 Nr. 3 u. 5 a TDG

Ich gehöre an der

Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Str. 30
D-50668 Köln
Tel.: 02 21 / 9 73 01 00 an

und führe die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt“ der Bundesrepublik Deutschland.

 

Angaben zu § 6 Nr. 5 c TDG

Es gelten folgende berufliche Regelungen:
BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte
RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
CCBE Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft

Die entsprechenden Texte sind aufrufbar über:
http://www.brak.de/

 

Angaben zu § 6 Nr. 6 TDG

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 122460296

 

Angaben zu § 6 Nr. 2 TDG

Tel.: 0 24 52 / 97 60 90
Fax: 0 24 52 / 90 90 56
E-Mail: juelicher@anwalt-heinsberg.de

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