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Avocat und Rechtsanwalt - Stefan Stade

Stefan Stade

Avocat und Rechtsanwalt

ArteJURIS Cabinet d'Avocats
6, avenue de la Marseillaise
67000 Strasbourg

+33 367 ... Nr. anzeigen
stefan.stade@artejuris.eu
https://www.artejuris.eu

Sollten Sie rechtliche Fragen in Frankreich haben, so können wir Ihnen den Kontakt zu unserem dortigen Kooperationspartner, Herrn Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade in der Kanzlei arteJURIS, ermöglichen. Die Kanzlei befindet sich im Herzen von Strasbourg. Dort berät und vertritt Sie Herr Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade mit seiner langjährigen Erfahrung allumfassend in den verschiedensten Fragen des Erbrechts wie des Erbschaftssteuerrechts, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Dies sowohl im Rahmen einer Nachlassabwicklung wie einer vorausschauenden Nachlassplanung, einschließlich der damit häufig verbundenen Fragen des ehelichen Güterrechts.

Soweit im Einzelfall die Einbeziehung anderer Berufsträger, insbesondere von Notaren, notwendig ist, bestehen sehr gut eingespielte berufliche, deutschsprachige Verbindungen.

Vita

1986 in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen. 1989 Übersiedlung nach Strasbourg und 1994 Zulassung als französischer Anwalt (Avocat). Seither fast ausschließlich in grenzüberschreitenden Sachverhalten beratend wie auch gerichtlich tätig.

 

Tätigkeiten

Beratung und Vertretung auf allen Gebieten des Erbrechts-und Erbschaftsteuerrechts, bei der Nachlassabwicklung wie Nachlassplanung, einschließlich ehegüterrechtlicher Fragen.

Regelmäßige Veröffentlichungen in Fachzeitschriften sowie entsprechende Fachvorträge: 

  • Der deutsch-französische Erbfall: Das Ferienhaus und sonstiges Vermögen in Frankreich, in ErbR Heft 09-2012, S.262 ff. Die EU-Erbechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder, Länderbericht Frankreich, in DACH-Schriftenreihe Nr. 42, 2014 
  • Die EU-Erbrechtsverordnung aus französischer Sicht, in ZErb Heft 3-2015, S.69 ff. 
  • Überblick über das französische Erb- und Pflichtteilsrecht, Vortrag 19. Deutsches Erbrecht-Symposium DVEV Heidelberg 2016. 
  • Unternehmenserbrecht in Frankreich: ein Überblick, in ZEV 04/2017, S. 193 ff. 
  • Frankreich: Kassationshof bestätigt strenge Voraussetzungen für Beschränkung der Erbenhaftung, in ZEV 10/2017, S. 567 f. 
  • Pflichtteilsauschluss als Verstoß gegen den französischen ordre public international? Die französische Cour de cassation setzt deutliche Grenzen!, in ZErb Heft 02-2018, S. 29 ff. 
  • Cour de Cassation bringt Klarstellungen zum Geschwistererbrecht, in ZEV 06/2018, S. 325 
  • Internationales Erbrecht (Hrsg.Gierl, Dr. Köhler u.a.), 3. Auflage 2019 (Juli 2019), Länderbericht Frankreich ï‚·Cour de Cassation bestätigt potentielle “Gläubigerfalle” bei auf den Nachlass beschränkter Erbschaftsannahme, in ZEV 06/2019, S. 336.
  • Der deutsch-französische Erbfall, Vortrag auf dem 12. Norddeutschen sowie12. Rheinischen Erbrechtsforum (11/2019)
Aktivitäten
  • Mitglied des Vorstands des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
  • Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied in der DVEVDeutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Mitglied im IFEInstitut für Erbrecht
  • Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Strasbourg (2001-2007 sowie 2009-2014)
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie
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