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23.1.2005

Zu Hause lebende Behinderte endlich gleichgestellt

Ab 1.1.2005 gilt ein neues Sozialhilferecht (§ 94 Abs. 2 SGB XII). Leben volljährige behinderte Kinder in einem Heim, so werden die Eltern jetzt mit 46 Euro zu den Kosten der stationären Unterbringung herangezogen (bisher: 26 Euro). Für Eltern von behinderten Kindern, die nicht stationär untergebracht sind, bringt das neue Gesetz einen Vorteil. Pflegten Eltern ihr volljähriges behindertes Kind zu Hause, konnten sie bislang für den Kindesunterhalt vom Sozialamt in Anspruch genommen werden. Jetzt ist auch in diesen Fällen die Leistungspflicht auf 46 Euro beschränkt und die Gleichstellung bei Unterbringung im Heim oder zu Hause erreicht. Der Gedanke an ein „Abschieben ins Heim“ stellt sich jetzt - Gott sei Dank – für niemanden mehr



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