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6.3.2005

Das Aus für die Immobilien-GmbH&Co KG?

Das Land Hessen hat in diesen Tagen einen Gesetzesentwurf zur Verringerung
steuerlicher Mißbräuche und Umgehungen vorgelegt, der u.a. eine erhebliche
Erhöhung der Erbschaftsteuer vorsieht.
Betroffen sind zunächst Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Die
meisten mittelständischen Unternehmen werden derzeit in dieser Form
organisiert.Für diese Unternehmen soll der derzeit geltende
Bewertungsabschlag in Höhe von 35%, der Freibetrag von 225.000 Euro und das
Steuerklassenprivileg bei Übertragungen an Familienfremde vollständig
entfallen. Wähernd in der Tagespolitik immer wieder zu hören ist, wie
wichtig die Sicherung der Unternehmensnachfolge im Mittelstand für den
Wirtschaftstandort Deutschland sei, wird auf diese Weise die
Unternehmensnachfolge erheblich erschwert.
Betroffen sind darüber hinaus die sog. gewerblich geprägten
Personengesellschaften, mit denen gerade Privatpersonen derzeit erhebliche
Steuervorteile erzielen können. Durch die gezielte Umwandlung privater
Immobilien oder Wertpapiere in eine GmbH & Co. KG können isher die für
Betriebsvermögen geltenden Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Auch
diese Vorteile sollen vollständig gestrichen werden.
Angesichts leerer Kassen der öffentlichen Haushalte und der großen Sympathie
in Teilen der Bundesregierung für eine generelle Erhöhung der
Erbschaftsteuer, dürfte der Gesetzesentwurf gute Erfolgsaussichten haben.
Alle Betroffenen sollten daher nach Möglichkeit zeitnah prüfen, ob geplante
Vermögensübertragungen gegebenfalls vorgezogen werden können.



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