nach oben
18.5.2005

Neues Betreuungsrecht ab 1. Juli 2005

Zum 1. Juli 2005 tritt das neue Betreuungsrecht in Kraft. Das neue Betreuungsrecht bringt in zwölf Vorschriften Änderungen. Hier die wichtigsten:

- Die Urkundspersonen bei den Betreuungsbehörden sind jetzt befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsvollmachten zu beglaubigen, § 6 Abs. 2 BetreuungsbehördenG

- Das bisherige "Betrufsbetreuungsvormündergesetz", das die Vergütung der Betreuer(innen) regelte wird abgelöst durch das "Vormünder-und Betreuervergütungsgesetz" ("VBVG"). Die Vergütung von Betreuern richtet sich zukünftig nach dem Grad der Ausbildung (höchstens 44 � pro Stunde) sowie nach einem pauschalisierten Stundesatz. Dieser differiert danach, ob der Betreute vermögend oder mittellos ist, in einem Heim oder zu Hause lebt und für welchen Zeitraum die Vergütung erfolgt. Die Spanne reicht dabei von höchstens 8,5 Stunden, die pro Monat für die Betreuung eines zu Hause lebenden vermögenden Betreuten vom 1. bis 3. Monat der Betreuung angesetzt werden können bis zu höchstens zwei Stunden pro Monat für einen im Heim lebenden mittelosen Betreuten ab dem 2. Jahr der Betreuung.

Für Experten: "Zweites Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts= Zweites BetreuungsrechtsänderungsG = 2. BtÄndG vom 21.4.2005, veröffentlich in BGBl I, 1037 vom 26.04.2005)



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie