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7.6.2005

Ethikrat für Patientenverfügung

Ethikrat setzt sich für Patientenverfügung ein
Jeder Mensch kann nach Auffassung des Nationalen Ethikrates für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit die Grenzen seiner medizinischen Behandlung verbindlich festlegen. Per Gesetz sollte dabei sicher gestellt werden, dass eine solche Patientenverfügung etwa im Fall eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung für Arzt und Pflegepersonal tatsächlich auch bindend ist, erläuterte der Präsident des Ethikrats Spiros Simitis am 02.06.2005 bei der Vorlage einer entsprechenden Empfehlung in Berlin.

Aktive Sterbehilfe abgelehnt
Aktive Sterbehilfe hingegen lehnt der Ethikrat entschieden ab. Das Votum �für oder gegen eine spätere medizinische Behandlung� schließe auch �die Durchführung, den Abbruch oder das Unterlassen medizinisch indizierter lebenserhaltender Maßnahmen� ein - �keinesfalls jedoch Maßnahmen der aktiven Sterbehilfe�, heißt es in der mit Mehrheit von den Mitgliedern des Ethikrates verabschiedeten Empfehlung. Er berät die Bundesregierung in ethischen Fragen der Gentechnik und der Medizin. Ihm gehören Wissenschaftler, Theologen und ehemalige Politiker an.

Keine nachträglichen Beschränkungen durch Arzt
Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland haben Schätzungen zufolge bisher in schriftlicher Form Festlegungen über die Grenzen einer späteren medizinischen Behandlung gemacht. Eine solche Patientenverfügung dürfe nicht nachträglich vom Arzt �auf bestimmte Phasen der Erkrankung beschränkt werden�, sagte Simitis. Liegt dagegen keine Verfügung vor, werde der Arzt selbstverständlich �im Zweifel immer für das Leben entscheiden�, sagte der Vize-Vorsitzende des Ethikrates, Eckard Nagel.

Gesamtempfehlungen im Herbst
Im Herbst will der Ethikrat seine Gesamtempfehlungen zur Sterbebegleitung in Deutschland vorlegen. Die Frage der Patientenverfügung hatte er wegen der aktuellen politischen Debatte im Bundestag ausgekoppelt und vorgezogen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte zunächst einen Gesetzentwurf vorgelegt, diesen jedoch wieder zurückgezogen. Der Disput über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung geht derzeit quer durch alle Bundestagsfraktionen.

CDU-Abgeordneter fordert Auflösung des Ethikrates
Während mehrere Sozialverbände das Plädoyer des Ethikrates für eine gesetzliche Regelung unterstützten, forderte der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe die Auflösung des Gremiums. Der neue Bundestag werde darüber zu entscheiden haben, ob die jährlichen Kosten in Höhe von 2,15 Millionen Euro �überflüssig� seien, sagte Hüppe. Die für diesen Monat noch anstehende Neukonstituierung des Ethikrates mit den von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) berufenen Mitgliedern solle deshalb unterbleiben.



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