
Steuern sparen auf der Güterstands-Schaukel
Frage: Unser gemeinsam geschaffenes Vermögen hat einen Steuerwert von 1,9 Mio. Euro und läuft alleine auf meinen Mann. Er will nun die Hälfte des Vermögens auf mich übertragen. Aber dafür fällt nach Auskunft unseres Steuerberaters Schenkungsteuer inHöhe von über 150.000 Euro an. Können Sie uns helfen ?
Antwort: Hier hilft die Güterstands-Schaukel. Sie beenden den gesetzlichen Güterstand durch Ehevertrag und führen den Zugewinnausgleich steuerfrei durch. Danach können Sie wieder den gesetzlichen Güterstand vereinbaren und erneut von diesem Steuersparmodell Gebrauch machen.
Tipp: Die Zulässigkeit der Güterstandsschaukel wurde aktuell vom Bundesfinanzhof bestätigt (Urteil vom 12.07.2005 – Az.: II R 29/02). Die Güterstandsschaukel stellt keinen Gestaltungsmißbrauch i.S.v. § 41 Abgabenordnung dar. Aus dem Urteil haben wir interessante Modelle entwickelt, um zwischen Ehegatten Vermögen zu übertragen, ohne dass Steuer anfällt.
Hans-Oskar Jülicher
Fachanwalt für Erbrecht, vereidigter Buchprüfer, Testamentsvollstrecker | Heinsberg← zurück
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