nach oben
18.12.2005

Zypries will Pflichtteilsrecht ändern

Wenn ein Bundesbürger stirbt, haben dessen Hinterbliebene Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das jetzt ändern. Wer sich mit seinen Nachkommen zerstritten hat, soll diesen nicht mehr so viel hinterlassen müssen.

Es gebe Kritik an der Höhe des Pflichtteils im Erbrecht, sagte die Justizministerin der "Süddeutschen Zeitung". "Ich bekomme viele Zuschriften, in denen sich Bürger beklagen, auch undankbare Kinder faktisch beim Erbe bedenken zu müssen". Zwar sei der Pflichtteil grundrechtlich geschützt. Seine Höhe sei aber "nicht sakrosankt." Sie lasse deshalb prüfen, ob und wie man Probleme im Einzelfall flexibler lösen könne, so die Ministerin.

Wie stark sie den Pflichtteil reduzieren will, wollte Zypries noch nicht sagen. Tatsache sei aber, dass sich die Lebenswirklichkeit seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches vor hundert Jahren erheblich verändert habe. Man müsse sich deshalb die Frage stellen, ob die derzeitige Regelung so noch sachgerecht sei.

Bisher liegt der Pflichtteil bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Quelle: Spiegel online

← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie