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23.8.2006

Steinbrück wartet Urteil des Verfassungsgerichts ab

Der Plan des Gesetzgebers, Betriebsnachfolgern nach zehn Jahren die Erbschaftsteuer zu erlassen, schafft neue Verunsicherung. Hoffnungen setzen Unternehmer auf die bereits im Frühjahr 2005 von SPD und Union versprochene Reform. Danach sollen Firmennachfolger überhaupt keine Erbschaftsteuer mehr zahlen, wenn sie einen geerbten oder geschenkten Betrieb mindestens zehn Jahre lang fortführen. Noch immer aber feilen Unterhändler der inzwischen großen Koalition überfleißig an Details des Gesetzesentwurfs.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will nun doch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Darin geht es um die unterschiedliche Bewertung von Aktien, GmbH-Anteilen und Immobilien durch den Fiskus, die der Bundesfinanzhof für ungerechtfertigt hält. Vor allem SPD-Linke, aber auch mancher Unions-Finanzminister, hoffen, im Zuge der Entscheidung an der Steuerschraube drehen zu können. Denn die Erbschaftsteuer bringt dem Staat wenig Geld. Gerade vier Milliarden Euro nehmen die Finanzminister jährlich ein � ein Viertel der Tabaksteuer.

(Quelle: FOCUS 34/2006, Seite 34)



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