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14.11.2006

Reform der Erbschaftsteuer

Am 25.10.2006 wurde das "Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge" als Regierungsentwurf vorgelegt (ausführlich dazu Piltz, ZEV 2006, Heft 11 VI). Ob diese Unternehmenserbschaftsteuerreform - wie vom BFM geplant - zum 1.1.2007 in Kraft tritt, ist fraglich, da die CDU-geführten Bundesländer die hierzu immer noch ausstehende Entscheidung des BVerfG abwarten wollen. Wer Betriebsvermögen noch nach den derzeit geltenden §§ 13a, 19a ErbStG (d.h. Bewertungsabschlag von 35% und Sonderfreibetrag von 225.000 Euro) übertragen will, muss sicherstellen, dass die Schenkung noch in 2006 vollzogen wird.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Lebensversicherungen zum 1.1.2007 verschärft besteuert werden: Die bisherige Option des § 12 IV BewG, wonach die Übertragung noch nicht fälliger Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen mit 2/3 der eingezahlten Prämien anzusetzen ist, soll entfallen und nur noch der Rückkaufswert gelten, der gerade bei langer Vertragslaufzeit deutlich höher sein kann. Hier kann sich eine Übertragung der Versicherung noch bis zum 31.12.2006 empfehlen.



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