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13.5.2007

Erbschaftsteuer - Union und SPD einigen sich auf Eckpunkte

Union und SPD einigen sich auf Eckpunkte

Im Koalitionskonflikt um die Erbschaftsteuer haben die Koalitionsparteien einen zentralen Streitpunkt geklärt. Die Fraktionschefs von SPD und CDU verständigten sich auf einen Entschließungsantrag mit sechs Punkten.


Berlin - Kurz vor dem Treffen der Spitzen von Union und SPD schien eine Einigung noch in weiter Ferne. Doch nach der Sitzung präsentierten Unionsfraktionschef Volker Kauder, CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck überraschend den gemeinsamen Entschließungsantrag, in dem die Grundzüge der geplanten Erbschaftsteuerreform festgeschrieben werden.

Häuser in Meißen: Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt privilegiert
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Häuser in Meißen: Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt privilegiert
Als Zugeständnis an die SPD heißt es in dem Papier, dass das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nach der Reform "mindestens" gleich bleiben soll. "Die Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts soll auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mindestens das gegenwärtige Steueraufkommen der Länder sicherstellen."

Die Karlsruher Richter hatten im November 2006 eine Reform der Erbschaftsteuer verlangt, weil die Bewertungsvorschriften für die einzelnen Vermögenswerte nach dem bisherigen Recht nicht dem Grundgesetz entsprechen. Das Vererben von Immobilien ist bislang steuerlich begünstigt.

Das Vererben von Häusern und Wohneigentum, das der Erblasser selbst nutzt, soll aber auch künftig privilegiert sein. "Vermögensübertragung in einem gewissen Umfang insbesondere auf Ehegatten und Kinder, wie zum Beispiel die Übertragung des privat genutzten Wohneigentums, bleiben weitgehend steuerfrei", heißt es in dem Antrag.

Die Koalition will aber auch an dem geplanten Wegfall der Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Unternehmen festhalten, wenn die Erben den Betrieb zehn Jahre fortsetzen. Dafür hatte sich die Union immer wieder stark gemacht.

Grafik: Die Erbfolge
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DER SPIEGEL

Grafik: Die Erbfolge
Mit der Einigung wollten beide Seiten auch die Atmosphäre vor der Koalitionsrunde bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verbessern, wo es am Montagabend in Berlin um weitere strittige Punkte wie Mindestlohn und die Finanzierung der Krippenplätze geht. Die SPD hatte in den vergangenen Wochen immer wieder vor einer Streichung der Erbschaftsteuer gewarnt, die von einzelnen Unions- Politikern ins Gespräch gebracht worden war. Obwohl die Forderung von der Union nie offiziell erhoben wurde, hatte SPD-Chef Kurt Beck angedeutet, dass an dieser Frage die Koalition zerbrechen könnte.

Vor dem Hintergrund der Entlastungen für Firmen bei der Unternehmensteuer hatte Struck zudem gefordert, dass sich das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer, deren Ertrag den Ländern zusteht, erhöhen müsse. Dieser Punkt ist in dem Entschließungsantrag noch nicht endgültig geklärt. Über die Details der Reform berät aber bereits eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern.

Mit dem Kompromiss wird nun auch endgültig der Weg für die Verabschiedung der Unternehmensteuerreform am 25. Mai im Bundestag freigemacht. Die SPD hatte ihre Zustimmung zur Unternehmensteuer-Reform an die Festlegungen zur Erbschaftsteuer geknüpft. Sie will die Bedenken in den eigenen Reihen gegen die Entlastung der Firmen durch eine höhere Belastung großer Privatvermögen bei der Erbschaftsteuer ausräumen. Im Antrag heißt es, hohe Vermögen müssten entsprechend der Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen.

Der Antrag mit den Eckpunkten für deren Reform soll ebenfalls am 25. Mai verabschiedet werden, parallel zur Reform der Unternehmensteuern.

mik/AP/Reuters/dpa



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