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25.5.2007

Kosten für Doppelgrab steuerlich absetzbar ?

Aufwendungen für ein Doppelgrab bei Ehegatten sind womöglich nicht absetzbar

Ein Ehemann erwarb nach dem Tod seiner Ehefrau ein Doppelgrab, bei dem sich die eigene Grabstätte direkt neben dem Grab der Ehefrau befand. In seiner Einkommenssteuererklärung machte er auch die Kosten für Erwerb und Pflege des eigenen Grabes als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt akzeptierte das nicht.

Das Finanzgericht Münster schloss sich der Ansicht des Finanzamtes an: Die Kosten für den Erwerb einer Doppelgrabstätte könnten nur dann als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn die Kosten nicht aus dem Nachlass des verstorbenen Ehegatten bestritten werden könnten. Dies sei nicht gegeben, weil die Ehefrau zur Hälfte Eigentümerin eines Grundstücks gewesen sei. (Quelle: Urteil des FG Münster vom 01.06.2005, Az. 14 K 3164/04 E )


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