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5.11.2007

Erbschaftsteuer wird wie folgt geändert:


Koalition einigt sich auf Eckpunkte:

Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Das wurde von Finanzminister Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Koch (CDU) mitgeteilt. Es wird eine deutliche Erhöhung der Freibeträge angestrebt.

Künftig müssen Grundstücke wie Aktien oder anderes Geldvermögen nahe deren tatsächlichen Wertes bewertet werden.


Angehörige werden entlastet:

Um Erben normaler Einfamilienhäuser nicht zu hoch zu belasten, verständigte sich die Arbeitsgruppe auf höhere Freibeträge:

Für Ehegatten liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro,

für jedes Kind bei 400.000 Euro und

für Enkel bei 200.000 Euro.

Entferntere Verwandte wie Neffen und Nichten sowie Familienfremde werden dagegen stärker zur Kasse gebeten.


Für Firmenerben einigte man sich auf eine Sonderregelung. Ihnen werden auf 85 Prozent des Betriebsvermögens die Steuern schrittweise über zehn Jahre erlassen, wenn sie die jährliche Lohnsumme über diesen Zeitraum nicht um mehr als 70 Prozent unterschreiten. Außerdem muss das ererbte Betriebsvermögen 15 Jahre lang erhalten bleiben.

Mit Material von dpa, reuters , ap und ZDF-online



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