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13.2.2008

1. Lesung der Erbschaftsteuerreform im Bundestag am Freitag

Am Freitag, dem 15. Februar 2008, berät der Bundestag erstmals die geplante Erbschaftsteuerreform. Es liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Die Erbschaftsteuerreform soll nach den jetzigen Plänen ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Nach der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf in den Fachausschüssen beraten und zur Schlussabstimmung erneut zur Abstimmung vorgelegt. Zudem muss der Bundesrat zustimmen.

Für die geltende Regelung bei den Erbschaftsteuern für Erbschaften soll es eine Übergangsphase geben. Bei einem Erbfall im Jahr 2007 bzw. bis Inkrafttreten des Gesetzes, soll ein Wahlrecht verabschiedet werden, ob der Erbe nach den bisherigen oder den neuen Vorgaben besteuert werden will.

Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/19540643_kw07_erbschaft/index.html



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