nach oben
8.8.2008

Bayern verlangt für Länder Öffnungsklausel bei Erbschaftsteuer

Die CSU verlangt bei der Erbschaftsteuer-Reform Öffnungsklauseln für die Länder. "Es ist ökonomisch sinnvoll und geboten, den Ländern über einen Korridor bei den Steuersätzen und persönlichen Freibeträgen die Möglichkeit zu geben, die Belastungsunterschiede bei der Erbschaftsteuer auszugleichen", zitiert das "Handelsblatt" vom 08.08.2008 Bayerns Finanzstaatssekretär Georg Fahrenschon, der Mitglied der koalitionsinternen Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuer ist.
Fahrenschon: Unterschiedliches Immobilienwertniveau zu berücksichtigen

Den Vorschlag will Fahrenschon der Arbeitsgruppe beim nächsten Treffen Anfang September 2008 vorlegen. "Das unterschiedliche Immobilienwertniveau in Deutschland führt zusammen mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Verkehrswertbewertung zu erheblichen Unterschieden bei der Erbschaftsteuerbelastung zwischen Ost und West sowie Nord und Süd in Deutschland. Diese Spannungen müssen in den anstehenden Beratungen angemessen berücksichtigt werden", sagte Fahrenschon weiter.
CSU wäre Wegfall der Erbschaftsteuer am liebsten

Die Koalition will die Erbschaftsteuer reformieren, um Firmenerben von der Zahlung zu befreien, wenn sie das Unternehmen weiterführen und die Arbeitsplätze erhalten. Union und SPD sind sich über die Ausgestaltung aber uneinig. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben sie nur noch bis zum Ende des Jahres 2008 Zeit. Danach darf die Steuer nach alter Regelung nicht mehr erhoben werden. Die CSU würde die Frist am liebsten verstreichen und die Steuer damit entfallen lassen.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck,



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie