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18.9.2008

Hickhack um Erbschaftsteuer geht in neue Runde

Baden-Württemberg will bei der bevorstehenden Reform der Erbschaftsteuer regional unterschiedliche Vermögensfreibeträge angesetzt wissen.


Durch Abschläge, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sein sollen, ist beabsichtigt, das Bewertungsgefälle bei Häusern und Grundstücken auszugleichen. Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) dazu am Montag (15.09.2008): "Ein Quadratmeter Grund und .Boden oder eine Immobilie, Produktionsstätte oder Bürofläche hat in München oder Stuttgart oder Frankfurt einen anderen Wert als in Frankfurt/Oder." Klar sei, dass den jeweiligen Ländern dadurch Einnahmeausfälle entstünden.


Für regional unterschiedliche Freibeträge hatte bereits die CSU plädiert. Kritiker sehen bei diesem Ansatz eine Privilegierung reicher Erben in Wohlstandsregionen. Die SPD hatte deshalb dieses Ansinnen bisher abgelehnt; solche Aspekte seien für die SPD bei der bevorstehenden Reform nicht verhandelbar.


Oettinger bekräftigte jedoch das vorrangige Ziel, trotz der Differenzen im Oktober in der großen Koalition eine Einigung über die künftigen Erbschaftsteuer zu erzielen, die zum 1. in Kraft treten soll. In den nächsten Wochen müsse aber noch eine "Reihe von Schwachpunkten" behoben werden. "Wir wollen nicht die Erbschaftsteuer insgesamt abschaffen und die Reform an die Wand fahren", betonte Oettinger.


Der Ministerpräsident unterstützt zu Gunsten von Firmenerben die Forderung der Union, die bisher geplante 15-jährige Haltefrist für die weitgehende Erbschaftsteuerbefreiung auf zehn Jahre zu verkürzen. Zudem sollte es möglich sein, dass pro Jahr zehn Prozent der Erbschaftsteuer erlassen werden. Hier liegt also bereits breiter Konsens zwischen den Parteien vor.
Für dieses Zugeständnis verlangt die SPD, dass bei einer kürzeren Haltefrist der geplante Anteil der Pauschalbesteuerung von 15 Prozent erhöht wird bzw. das Steuerprivileg für die Firmenerben geringer als die bisher geplanten 85 Prozent ausfällt.Um in den Genuss des Steuerprivilegs zu kommen, darf auch die Lohnsumme des Betriebes zehn Jahre lang in keinem Jahr unter 70 Prozent des Ausgangswertes sinken. Auch hier forderte Oettinger noch Nachbesserungen am Reformentwurf.


Nach der in Kürze stattfindenden Landtagswahl in Bayern wird allseits mit einer zügigen Einigung in Form eines Kompromisses für das Reformvorhaben gerechnet.

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