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24.10.2009

Erbschaftsteuergesetz wird laut Koaltionsvertrag verändert - niedrigere Steuersätze für Geschwister, Nichten und Neffen

Laut dem heute veröffentlichten Entwurf des Koalitionsvertrags soll die Schenkungs- und Erbschaftsteuerbelastung für Geschwister und Nichten bzw. Neffen durch einen neuen Tarif zwischen 15 - 43 % verbessert werden.

Nicht geregelt ist, ob der aktuell geltende geringe Freibetrag in Höhe von EUR 20.000,- erhöht wird. Gerade dies wird verfassungswidriger Verstoß des seit 1.1.2009 geltenden Erbschaftsteuergesetzes angesehen, da familienfremde Dritte ebenso einen Freibetrag in dieser Höhe haben.

Es bleibt abzuwarten, wann und wie die neue Regierung die Ankündigungen umsetzt.

Berichtet im Erbrecht durch
Fachanwalt für Erbrecht
Thomas Maulbetsch
Forststr. 32, 64658 Fürth
Partner der Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Roth & Maulbetsch

www.erbrechtexperte.de



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