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3.12.2009

Reform der Erbschaftsteuer - Erleichterung bei der Erbschaft-und Schenkungsteuer in der Steuerklasse II

Am 9.11.2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beschlossen, mit dem die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Krisenentschärfung im Steuerrecht umgesetzt werden soll. Hierbei handelt es sich unter anderem auch um f. Maßnahme, die zum 1.1.2010 wirksam werden soll:

Gegenwärtig werden Erwerbe innerhalb der Steuerklasse II nach Abzug des allgemeinen Freibetrages von 20.000 € mit 30%, ab 6 Millionen € mit 50%, besteuert. Es gibt praktisch keinen Unterschied mehr zwischen der Steuerklasse II und III. Für Angehörige der Steuerklasse II (insbesondere Geschwister und Neffen) sollen nunmehr niedrigere Steuersätze als für die Personen in Steuerklasse III gelten. Im Rahmen der Steuerklasse II sollen Progressionssätze von 15% bis 43% eingeführt werden, wobei quasi die alten bereinigten Tarifstufen und die alten Steuersätze zuzüglich 3% zur Anwendung kommen.

Nach der derzeitigen Planung ist die 2./3. Lesung im Bundestag für den 4.12.2009 und die abschließende Beratung im Bundesrat für den 18.12.2009 vorgesehen. Die neuen Vorschriften sollen für alle Erwerber zur Anwendung kommen, für die die Steuer nach dem 31.12.2009 entsteht.

Vor diesem Hintergrund sollte die Übertragung von Vermögen an Angehörige der Steuerklasse II zurückgestellt und die weitere Entwicklung abgewartet werden.



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