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26.4.2011

Für die Aufbewahrung der Niederschrift einer Erbausschlagung ist das Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 7.12.2010 entschieden, dass das Original der Niederschriften über eine Erbausschlagung beim Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, verwahrt wird. Dies ist das Amtsgericht(in Baden-Württemberg ist das zuständige Notariat das Nachlassgericht), in dessen Bezirk der Ausschlagende wohnt. Die örtliche Zuständigkeit für alle Nachlasssachen ist insofern ausschließlich geregelt.

 

Die Ausschlagungserklärung selbst kann der Ausschlagende an dem Nachlassgericht seines Wohnsitzes/Notariat oder bei jedem anderen Nachlassgericht/Notariat in Deutschland innerhalb der gesetzlichen Fristen abgeben.



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