nach oben
16.2.2012

Schweizerische Erbschaftssteuerinitiative

Bei Notaren, Erbanwälten, Grundbuchämtern aber auch bei Banken herrschte in der Schweiz im Jahre 2011 Hoch- oder Höchstbetrieb. Ein Grund dazu bildete die Übergangsklausel der eidgenössischen Volksinitiative zur Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer. Bisher waren die Erbschaftssteuern kantonal geregelt. Nach der Übergangsklausel sollten alle Schenkungen rückwirkend auf das Jahr 2012 zum Nachlass hinzugerechnet werden!
Nebst diesem Gewaltakt aber bleiben grundsätzliche Bedenken gegen diese Initiative. Diese reichen von staatsrechtlichen Momenten, zu föderalistischen Belangen bis zu rein steuerlichen, wirtschaftlichen Aspekten. Die Initiative missachtet den Grundsatz der Einheit der Materie. Jede Initiative muss eine bestimmte Frage stellen und darf nicht eine Auswahlsendung bedeuten. Wenn aber die Initiative die Erbschaften einheitlich besteuern und damit die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV) finanzieren will, stellt sie gleich zwei Fragen, auf die es bloss eine Antwort gibt, nämlich ja oder nein! Man könnte z. B. zur Besteuerung noch ja sagen, zur Zweckbindung der Steuer aber nein. Das ist aber nicht möglich und damit unzulässig. Sie will weiter den Wegfall kantonaler Finanzhoheit zu Gunsten des Bundes. Das verstösst gegen jede Tradition und wurde in der Steuerharmonisierung auch anders entschieden. Noch haltloser wirkt die Initiative angesichts der Tatsache, dass 23 Kantone, bloss 3 nicht, die Erbschaftssteuer gegenüber Ehegatten und Nachkommen zum Teil gar in Volksabstimmungen abgeschafft haben. Das ist ein Fusstritt auf Rechtssicherheit.Die Initiative missachtet auch das Gebot der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Nirgends ist die berufliche Vorsorge so gut ausgebaut wie in der Schweiz. Die Mehrheit der Schweizer erfreuen sich eines sorgenlosen Alters dank guter Renten, doch besitzen nur wenige sonstiges Vermögen, aber nicht alle geniessen eine Rente. Besitzt nun jemand ein Vermögen von z. B. 2 Mio. Franken, hat aber keine Rente, das Vermögen erzielt eine Rendite von bloss 2%, so darbt er. Eine Rente von 50'000 Franken hingegen ergibt kapitalisiert zu 2 % einen Wert von 2,5 Mio. Besteuert in der Erbschaftssteuer würde aber bloss der 'Multimilionär', nicht der besser gestellte Rentner. Das ist sinnlos.
Man darf wohl annehmen, dass der Bundesrat diese haltlose Initiative dem Parlment zur Ablehung empfiehlt. Wie aber üblich, ist anzunehmen, dass die Regierung einen Gegenvorschlag unterbreitet, sodann kommen Initiative und Gegenvorschlag vor das Volk. Fast sicher ist, dass die Intiative vor Volk und Kantonen keine Chance hat. Die Diskussion bleibt asber spannend.



← zurück
Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie