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3.6.2013

Was sind eigentlich Kinder?

In vielen Testamenten findet sich die Klausel: "Schlußerben werden unsere Kinder zu gleichen Teilen, ersatzweise deren Kinder." Die Anordnung ist auf den ersten Blick eindeutig. Allerdings können bei genauerer Betrachtung sehr wohl ergänzende Fragen auftreten: Sind nur eheliche Kinder gemeint? Sollen nur biologische oder auch adoptierte Kinder etwas bekommen? Was ist mit nichtehelichen Kindern? Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt in der Praxis vielfach nach der Interessenlage des jeweiligen Beteiligten und kann einen langen und teuren Prozeß mit sich bringen. Der Streit sollte vermieden und die Formulierungen in dem Testament auch in diesem Punkt eindeutig gewählt werden.



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