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27.11.2013

Nichts Neues zur Erbschaftssteuer-Koalitionsvertrag ist veröffentlicht

Die künftige Regierungskoalition hat heute Ihren Entwurf zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. Dort heißt es auf Seite 94 zum Thema Erbschaftssteuer lapidar:

"Die Erbschaftsteuer ermöglicht in ihrer jetzigen Ausgestaltung den Generations-
wechsel in den Unternehmen und schützt Arbeitsplätze. Sie bleibt den Ländern als
wichtige Einnahmequelle erhalten.  "

Dabei wird - wohl bewußt - übersehen, dass in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die verfassungsmäßigkeit der geltenden Erbschaftssteuer geprüft wird. Mit einer Entscheidung ist Ende 2013 zu rechnen.(Bundesverfassungsgericht-Erledigungen_2013)

Grundlage ist der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2012 (II R 9/11) und das Verfahren 1 BvL 21/12. Sollte das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regelungen aufheben, dann wäre die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinfällig, denn dann müsste die Regierung eine Einigung für eine neue Regelung finden. Wie schwierig das werden könnte zeigten die Verhandlungen im Jahre 2008.

Der gesamte Entwurf zum Koalitionsvertrag findet sich unter Koalitionsvertrag.

Neuigkeiten zum Verfahren beim Bundesverfassungsgericht finden Sie unter BVerfG



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