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22.12.2013

Steuerlicher Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung

Um die Jahreswende veröffentlicht das Bundesfinanzministerium normalerweise Tabellen für die steuerliche Bewertung von lebenslänglichen Nutzungen wie Nießbrauch oder Wohnrecht, die im kommenden Jahr gelten. 

In diesem Jahr gibt es ein Novum: weil das Statistische Bundesamt in diesem Jahr keine Sterbetafel veröffentlicht hat, wurde seitens des Ministeriums auch keine neue Tabelle für erforderlich gehalten. Es gilt jetzt für steuerliche Bewertungen in 2014 die Tabelle für 2013. 



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