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15.08.2014
Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand

Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat begonnen

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Anfang Juli die Verhandlung über die Verfassungswidrigkeit der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer begonnen. Das Gericht brachte zum Ausdruck, dass in den Verschonungsregeln für Betriebsvermögen ein großes Privileg für Unternehmen gesehen werde und die Rechtfertigungsgründe für eine derart weitgehende Steuerbefreiung hinterfragt. Es sieht danach aus, als gingen die derzetigen Sonderregelungen nach Auffassung des Gerichts zu weit. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich im Herbst zu rechnen. Der Inhalt der Entscheidung ist scher vorhersehbar. Es dürfte aber eher nicht damit zu rechnen sein,  dass die Verschonungsreglungen rückwirkend als nichtig erklärt werden. Vielmehr dürfte der Gesetzgeber wieder einmal aufgefordert werden, etwaige Beanstandungen mit einer erneuten Reform des Erbschaftsteuergesetztes zu beseitigen. Ob der Gesetzgeber das zum Anlaß nehmen wird, wieder einmal das ganze Gesetz zu ändern, bleibt ebenso abzuwarten wie die Entscheidung des Gerichts selbst.



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