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13.10.2017
Kein Testament per SMS in Deutschland

ganz bestimmte formale Anforderungen an Testamente

Es sind nur 3 Formen der Testamentserrichtung möglich

Ein Artikel bei Spiegel online erweckt bei einem unbefangenen Leser den Eindruck, als könne man auch in Deutschland auch per SMS ein Testament errichten.  Das trifft aber nicht einmal im Ansatz zu. Eine Testamentserrichtung in elektronischer Weise ist in Deutschland nicht möglich. So wird sichergestellt, dass die Fälschung eines Testaments fast unmöglich wird, zumindest aber dass es potenziellen Fälschern äußerst schwer gemacht wird.

In Deutschland gibt es nur 3 Wege, ein wirksames Testament zu errichten:

1. Handschriftlich:

Der sogenannte Testator, also derjenige, der ein Testament errichtet, muss den kompletten Testamentstext selber mit der Hand schreiben und unterschreiben.   Dabei setzt er am besten auch noch Ort und Datum hinzu, wenn dies auch kein zwingendes Element ist. Durch das Datum ist es bei mehreren vorliegenden Testamenten einfach möglich, das letzte Testament festzustellen, das die vorherigen woglich aufhebt oder zumindest deutlich macht, dass die vorhiergen Regelungen nicht gelten sollen.  Ausdrucken aus einem PC oder Schreiben durch so genannte Dritte (also z.B. den Sohn, die Tochter oder einen Enkel) und lediglich Unterzeichnung durch den Testator reicht für die wirksame Errichtung eines Testamentes nicht.

2. Notarielle Beurkundung

Bei einer notariellen Beurkundung setzt ein Notar/eine Notarin den Testamentstext nach Beratung des Testators auf. Der Text wird dann besprochen und vom Notar/von der Notarin vorgelesen und anschleßend vom Testator unterschrieben.

3. Überreichung eines Umschlages mit einem Testamentstext

Die 3. Möglichkeit besteht darin, dass der Testator einen Testamentstext handschrftlich oder auch maschinengeschrieben selber aufsetzt, diesen in einen Umschlag steckt  und beim Notar den Umschlag mit der Erklärung abgibt, dass sich in diesem Umschlag sein Testament befinde. Diese Testamentsform ist allerdings recht ungebräuchlich. Sie hat zudem den Nachteil, dass auf den Testator die gleichen Kosten zukommen wie bei einer Beurkundung durch den Notar/die Notarin.

Fachanwaltliche Beratung sinnvoll

Es empfhielt sich, sich vor der Errichtung eines Testamentes über den geplanten Inhalt eines Testamentes und dessen steuerlichen Konsequenzen bei einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen.

Auch pflichtteilsrechtliche Problematiken und deren Umgehung oder Vermeidung sind ein Punkt, bei dem im Regelfall der Fachanwalt eine größere insbesodnere auch gerichtliche Erfahrung in diesen Problematiken besitzt.



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