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Alleinerbe

Alleinerbe als Vollerbe

Der Alleinerbe ist derjenige, der alleine die Rechtsnachfolge des Erblassers angetreten hat. Zu unterscheiden ist, ob der Erbe Voll- oder nur Vorerbe geworden ist. Bei einer Vollerbschaft geht das Vermögen des Erblassers im Ganzen auf den Erben über und verschmilzt mit dessen eigenem Vermögen untrennbar zu einer Vermögensmasse. Dies birgt die Gefahr in sich, dass der Vollerbe mit seinem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers haftet. Hierzu gibt es einige Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten, über die ein Fachanwalt für Erbrecht Rat erteilen kann.

Stellung des Vorerben

Der Vorerbe erhält aber nur ein getrenntes Sondervermögen, kann hierüber aber nicht völlig frei verfügen und verliert dieses wieder bei Eintritt des Nacherbfalls.

Treten mehrere die Rechtsnachfolge an, handelt es sich um Miterben, die in einer Erbengemeinschaft verbunden sind.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Alleinerbe"

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