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Erbeserbe

Ein Erbeserbe ist eine Person, die einen Erbteil vom Erblasser erbt, der wiederum in einem anderen Nachlass enthalten ist. Die im Erbteil des Erblassers enthaltene Erbschaft ist noch nicht auseinandergesetzt, sodass der Erbeserbe in zwei Erbfällen zum Erben wird. Erbeserbe kann auch eine Erbengemeinschaft sein.

Beispiel:

A stirbt und hinterläßt seine Ehefrau E und 2 Kinder, K1 und K2, die (A hatte kein Testament errichtet) Erben gemäß gesetzlicher Erbfolge werden. K2 stirbt unmittelbar danach und hinterlässt seine Ehefrau S und Tochter T, ebenfalls ohne ein Testament zu errichten.

K2 ist vor seinem Versterben (A und E lebten in Zugewingemeinschaft) zu 25 % Erbe seines Vaters geworden. Diese 25 % hat (auch K2 lebte mit seiner Frau in Zugewinngemeinschaft) seine Ehefrau S zu 50 % und Tochter T ebenfalls zu 50 % neben dem sonstigen Nachlass des K2 geerbt.

A, K1, S und T  bilden eine Erbengemeinschaft nach A.

S und T bilden eine Erbengemeinschaft nach K2.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Erbeserbe"

13.10.2006

Das Herausgabevermächtnis - Alternative zur befreiten Vorerbschaft

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