nach oben
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Leichenfund - Verpflichtungen

Sobald der Verdacht besteht, dass jemand eines unnatürlichen Todes gestorben ist oder der Leichnam eines Unbekannten aufgefunden wird, sind Polizei und Ordnungsbehörde zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.

Keine Bestattung ohne Genehmigung

Für die Bestattung einer Leiche ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft einzuholen.

Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Erbrechtsmediation Erbrechtsakademie