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Leichenschau

Die Leichenschau soll verhindern, dass Scheintote bestattet werden. Des Weiteren soll die Leichenschau verhüten, dass Menschen, die nicht eines natürlichen Todes gestorben sind, vor der Feststellung der Todesursache begraben werden.

Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Bundesländern. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in speziellen Gesetzen über das Leichen-, Friedhofs- und Bestattungswesen.

Im Kern geht es darum, dass der Verstorbene vor seiner Bestattung von einem Arzt untersucht wird. Dieser stellt über die Todesursache, den Todeszeitpunkt und die Todesart den Leichenschauschein aus.

Beispiel zu Leichenschau:

Ergeben sich bei der Leichenschau für den untersuchenden Arzt Zweifel an einer natürlichen Todesursache muss unverzüglich den Ordnungsbehörden Mitteilung gemacht werden.

Diese sind zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht verpflichtet.

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