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Leistungsklage

Mit der Leistungsklage begehrt der Kläger die Verurteilung des Beklagten zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen.

Die erfolgreiche Leistungsklage führt zu einem Leistungsurteil. Aus diesem kann der Kläger - sofern der Beklagte seiner Leistungsverpflichtung nicht nachkommt - den Leistungsanspruch im Wege der Zwansvollstreckung durchsetzen.

Beispiel zur Leistungsklage:

Der verwitwete Erblasser bestimmt seine Tochter T zur Alleinerbin. Der mißratene Sohn S soll nach der Vorstellung des Erblassers nichts bekommen.

S ist als Abkömmlich pflichtteilsberechtigt, und zwar in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Erbteiles. Mithin kann S die T zur Zahlung eines Betrages auffordern, der 25 % des Wertes des Überschusses der Nachlassaktiva über die Nachlasspassiva entspricht.

Zahlt T nicht, kann S den Pflichtteilsanspruch im Wege einer Leistungsklage gerichtlich durchsetzen.

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