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Notwendige Streitgenossenschaft

Die "notwendige Streitgenossenschaft" ist ein prozessrechtlicher Begriff: Eine (allgemeine) Streitgenossenschaft liegt vor, wenn auf der Kläger- und/oder Beklagtenseite in einem Gerichtsverfahren mehrere Personen klagen oder verklagt werden. Die Streitgenossenschaft ist dann eine "notwendige", wenn die Gerichtsentscheidung gegenüber allen Streitgenossen nur einheitlich ausfallen kann, § 62 der Zivilprozessordnung.

Beispiel zur notwendigen Streitgenossenschaft:

Dies ist häufig bei Prozessen von/oder gegen Miterben dann der Fall, wenn eine Gerichtsentscheidung die gesamte Erbengemeinschaft betrifft und sie gegenüber einem Miterben nicht anders ausfallen kann, als gegenüber den anderen.

Wird beispielsweise ein Klage auf Zahlung des Pflichtteils gegen die Miterben erhoben, kann dies nur einheitlich und gegen alle Miterben gleich ausgeurteilt werden, denn in der Regel schuldet jeder Miterbe ja denselben Pflichtteil. 

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