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Selbstanzeige

Selbstanzeige ist ein Rechtsinstitut aus dem Steuerstrafrecht. § 371 Abgabenordnung gibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, unrichtige Angaben gegenüber der Finanzbehörde zu berichtigen, unvollständige Angaben zu ergänzen oder unterlassene Angaben nachzuholen. Geschieht dies freiwillig, ordnungsgemäß und vollständig so kommt eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nicht mehr in Betracht. Weitere Voraussetzung für die Straffreiheit ist, dass der Steuerpflichtige etwaige hinterzogene Steuer in vollem Umfange bezahlt. 

Beispiel "Selbstanzeige"

Der wohl bekannteste Fall einer - allerdings fehlgeschlagenen - Selbstanzeige ist der von Uli Hoeneß.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Selbstanzeige"

14.3.2014

Steuerhinterziehung der Erbschaftssteuer durch die Erben

Man muss nicht Uli Hoeneß sein, um Gefahr zu laufen, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. Vielen Erben ist nicht bewusst, wie schnell man in den Verdacht geraten kan ...



11.6.2012

Ergänztes Steuerabkommen Deutschland / Schweiz

Die politische Diskussion in Deutschland wie in der Schweiz hält nach wie vor an. Zwar haben am 5. April 2012 Deutschland und die Schweiz ein Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen u ...



31.8.2004

Steueramnestie und Erbfall

Der Countdown für die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit läuft. Wer bis 31.12.2004 seine Steuerhinterziehung aus den Veranlagungszeiträumen 1993 bis 2002 gegenüber dem Finanzam ...



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