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Sterbegeld

Sterbegeld war eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die ab dem Jahr 2004 immer mehr eingeschränkt und mittlerweile gänzlich abgeschafft worden ist. Lediglich Hinterbliebene von Beamten erhalten unter den Voraussetzungen des § 18 Beamtenversorgungsgesetzes auch heute noch Sterbegeld.

Beispiel "Sterbegeld"

Beamter B verstirbt bei einem Verkehrsunfall. Seine Witwe W erhält deswegen ein Sterbegeld.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Sterbegeld"

24.5.2006

Merkblatt für den Todesfall

Helfen Sie ihren Angehörigen für den Fall Ihres Todes und fassen die wichtigsten Informationen in einem an zugänglicher Stelle aufbewahrten Ordner zusammen. Hierzu kann das nachfolgende ...



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