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Steuerbefreiung

Nicht alle Sachverhalte werden im deutschen Steuerrecht als steuerpflichtig behandelt. So wird z. B. auf der Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuer erhoben. Von der Besteuerung ist jedoch ausgenommen der Grundstückserwerb durch den Ehegatten und der Erwerb eines Grundstückes durch Personen die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind, z. B. Kinder. Im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sind nach § 13 ErbStG diverse Nachlassgegenstände steuerfrei, z. B. der Hausrat beim Erwerb durch Personen der Steuerklasse I soweit der Wert insgesamt 41.000,00 € nicht übersteigt. Steuerbefreit ist auch nach § 13 Abs. 1 Ziffer 4 a ErbStG die Zuwendung unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem Familienheim verschafft.

Beispiel "Steuerbefreiung"

Die Eheleute M und F wohnen in München in einem Einfamilienhaus, das dem M gehört. Der Wert Immobilie beträgt 1 Mio. €. M stirbt. F wird seine Erbin. Da sie weiterhin in der Immobilie lebt (10 Jahre Haltefrist!) ist der Erwerb des Hauses von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn F das Haus innerhalb von 10 Jahren freiwillig nicht mehr selber nutzt, es z.B. verkauft, um in eine kleinere Wohnung umzuziehen.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Steuerbefreiung"

8.9.2019

Bundesfinanzhof gibt Erben wenig Zeit zum Einzug ins Familienheim der Eltern

Horst Seehofer sorgte bei der Reform des Erbschaftsteuergesetzes 2008 dafür, dass auch Immobilienbesitzer in exklusiven Lagen (z.B. in München am Starnberger See) ihr selbstgenutztes Fami ...



22.4.2018

Familienheim muss im Grundbuch eingetragen sein

Der Bundesfinanzhof hat aktuell eine Entscheidung vom 29.11.2017 unter dem Aktenzeichen II R 14/16 zur Frage der Befreiung des Familienheims von der ...



19.11.2017

Der Pflegefreibetrag gemäß Â§ 13 Absatz 1 Nr. 9 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) kann auch von Verwandten in Anspruch genommen

Nach § 13 Absatz 1 Nr. 9 ErbStG bleiben steuerfrei ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 Euro für Personen, die dem Erblasser un ...



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