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Zivilkammer

Eine Zivilkammer ist ein Spruchkörper eines Landgerichts, der für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, zuständig ist. Das Landgericht ist in der Regel zuständig, wenn die Parteien einen Streit über eine Rechtsfrage führen, deren Wert einen Betrag von EUR 5.000,00 übersteigt.

Bei geringeren Streitwerten ist das Amtsgericht zuständig. Eine Zivilkammer ist in der Regel mit drei Mitgliedern einschließlich des/der Vorsitzenden besetzt. Heute wird die Entscheidung über einen Rechtsstreit aus prozessökonomischen Gründen jedoch zumeist von der Zivilkammer auf einen oder eine sog. Einzelrichter/in, einem Mitglied der Zivilkammer, zur alleinigen Entscheidung übertragen.

In zahlreichen Landgerichten in Deutschöand gibt es für bestimmte Bereiche des Zivilrechts sog. Spezialkammern, die mit drei Richtern/innen besetzt sind, die ausgewiesene Spezialisten auf diesem bestimmten Gebiet des Bürgerlichen Rechts sind. Ein Beispiel ist die sog. Kammer für Handelsrecht, die an jedem Landgericht existiert. Für den Bereich des Erbrechts gibt es noch keine Spezialkammern.

 

Entscheidungen der Zivilkammer

Die Zivilkammer entscheidet beim Landgericht über Rechtsstreitigkeiten nach dem bürgerlichen Recht.

Erbrecht Aktuell zum Begriff "Zivilkammer"

9.2.2016

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